Wer falschen Kraftstoff tankt, riskiert meist einen Motorschaden an seinem Auto. Wenn man abgelenkt ist, oder sich z.B. im Ausland befindet, kann es mitunter Probleme bereiten, den richtigen Kraftstoff zu wählen: in Spanien zum Beispiel liegt eine Verwechslung von „gasolina“ und „gasóleo“ nahe.
Dafür will nun die EU Abhilfe schaffen und führte daher die Richtlinie 2014/94/EU ein. Die Richtlinie schreibt in Europa eine einheitliche und leicht verständliche Kraftstoffkennzeichnung in Autos und an Tankstellen vor, um Fehlbetankungen zu vermeiden. Fest definierte Symbole dienen Verbrauchern als visuelle Anker. Jeder Kraftstoffart ist zukünftig eine geometrische Form zugeordnet:
Autohersteller und Tankstellenbetreiber werden für die neue Kraftstoffkennzeichnung in die Pflicht genommen. Sie müssen Etiketten mit den oben genannten Symbolen gut sichtbar aufbringen, damit Verbraucher sie einfach lesen und verstehen können:
Grundlage für die Umsetzung der EU-Richtlinie ins deutsche Recht ist die entsprechende am 29. November 2019 vom Bundestag verabschiedete Verordnung. Mit Veröffentlichung der neuen Verordnung werden die neuen Kraftstoffsymbole wirksam.
Die Zusammensetzung und Motorverträglichkeit der Kraftstoffe selbst bleiben unverändert. Die Bezeichnung von Benzinarten ändert sich von Super 95 und Super Plus 98 zu E5. Die Zahlen innerhalb der Symbole stehen bei Benzin für den Anteil an Bioethanol und bei Diesel für den Anteil an Bio-Diesel. Bei Diesel wird zwischen B7, B10 und XTL (synthetischer Diesel) unterschieden. Bei Gas zwischen Flüssiggas (LPG), flüssigem Erdgas (LNG), Erdgas (CNG) und Wasserstoffgas (H2).