wer zahlt?

falsch getankt - wer zahlt?

Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten nicht.

Ein weißes Auto steht am Straßenrand vor einem Haus, falsch getankt - Kraftstoff wird abgesaugt.

Auch Vollkaskoversicherung zahlt nicht bei Falschbetankung.

Die Schäden durch eine Falschbetankung deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Weder eine Teilkaskoversicherung noch eine Vollkaskoversicherung übernehmen die Kosten für die Beseitigung einer Falschbetankung, unabhängig von den Gründen und der Höhe der Kosten.


Denn die Befüllung eines Kraftfahrzeugs mit falschem Kraftstoff - Diesel statt Benzin oder Benzin statt Diesel - gilt als ein Betriebsschaden.  Betriebsschäden sind Schäden, die durch den falschen Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen. Betriebsschäden sind bei aktuell allen Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mitversichert. Das gilt auch für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, die auch nur Schäden übernehmen, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, Hagelschaden, Unwetterschaden oder Vandalismus am Auto entstehen.

Kfz.-Notdienst

Folgekosten für Falschbetankung selbst zahlen

Nach den Versicherungsbedingungen gilt: der Fahrer muss Folgekosten für eine durch ihn verursachte Falschbetankung selbst bezahlen. Kosten, die für das Abpumpen des falschen Kraftstoffs aus dem Tank oder eine notwendige Reparatur entstehen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Das gilt gleichermaßen für eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung.

Dies gilt auch für Fälle, in denen der Fahrer ein fremdes Auto gefahren und falsch betankt hat. Ob es sich um ein privat geliehenes Auto, das Firmenfahrzeug oder einen Mietwagen handelt, der Fahrer muss für die Beseitigung der Schäden selbst aufkommen. 

Die Kosten für Falschbetankung übernimmt also die Kfz-Versicherung nicht. Die Versicherungsbedingungen beinhalten zudem oftmals sogar explizit die sogenannte Benzinklausel, nach der Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen werden, die durch falschen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Und Falschbetankungen zählen eben auch zu einem falschen Gebrauch des Fahrzeugs. Daher muss ein Fahrer den Schaden selbst bezahlen, der durch Betankung mit falschem Kraftstoff entstanden ist.

Für weitere Fragen zu den Kosten einer Falschbetankung und deren Beseitigung durch uns rufen Sie bitte jederzeit gerne an.
0177 3555 403
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