Die Schäden durch eine Falschbetankung deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Weder eine Teilkaskoversicherung noch eine Vollkaskoversicherung übernehmen die Kosten für die Beseitigung einer Falschbetankung, unabhängig von den Gründen und der Höhe der Kosten.
Denn die Befüllung eines Kraftfahrzeugs mit falschem Kraftstoff - Diesel statt Benzin oder Benzin statt Diesel - gilt als ein Betriebsschaden. Betriebsschäden sind Schäden, die durch den falschen Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen. Betriebsschäden sind bei aktuell allen Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mitversichert. Das gilt auch für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, die auch nur Schäden übernehmen, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, Hagelschaden, Unwetterschaden oder Vandalismus am Auto entstehen.