Auch eine Vollkaskoversicherung zahlt nicht bei Falschbetankung. Schäden durch Falschbetankung werden nicht durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Weder Teilkaskoversicherung noch Vollkaskoversicherung, unabhängig von den Gründen und der Höhe der Kosten.
Befüllungen eines Autos mit falschem Kraftstoff - Diesel statt Benzin oder Benzin statt Diesel - gelten als Betriebsschäden, die aktuell bei allen Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mitversichert sind. Auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung übernehmen nur Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, Hagelschaden, Unwetterschaden oder Vandalismus am Auto entstehen.
Nach allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt, dass Fahrer die Folgekosten für eine durch ihn verursachte Falschbetankung selbst bezahlen müssen. Kosten für das Abpumpen des falschen Kraftstoffs aus dem Tank oder notwendige Reparaturen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
Dies gilt auch für Fälle, in denen man ein fremdes Auto gefahren und falsch betankt hat. Ob privat geliehen, Firmenfahrzeug oder Mietwagen, der Fahrer muss für Beseitigung der Schäden selbst aufkommen.
Kosten für Falschbetankung übernimmt die Kfz-Versicherung nicht. Versicherungsbedingungen beinhalten meistens eine sogenannte Benzinklausel, durch die Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen werden, die durch falschen Gebrauch entstehen. Falschbetankungen zählen auch zu einem falschen Gebrauch des Fahrzeugs. Und so muss ein Fahrer Schäden selbst bezahlen, die durch Betankung mit falschem Kraftstoff entstehen.
Für weitere Fragen zu den Kosten einer Falschbetankung und deren Beseitigung durch uns rufen Sie bitte jederzeit gerne an.